Nach einer Kündigung kommt die Krankmeldung. Diese Situation wird wohl keinem Personalverantwortlichen unbekannt sein. Nach einem brandneuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts lohnt es sich für Arbeitgeber, bei Krankmeldungen im Zusammenhang mit Kündigungen nun noch genauer hinzusehen.
Denn der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 13. Dezember 2023 – 5 AZR 137/23