Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen gehören für Personalverantwortliche ebenso zum Berufsalltag wie für uns als arbeitsrechtliche Berater und Vertreter der Arbeitgeberseite. Umso mehr haben wir uns gefreut, unseren Mitgliedsunternehmen am 23. September einen besonderen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung bieten zu können.
Zu Gast war Corinna Bösing, Direktorin des Arbeitsgerichts Paderborn. Unter dem Titel „Aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung“ stellte sie ausgewählte Entscheidungen vor, ordnete deren Bedeutung für Arbeitgeber ein und gab praxisnahe Einblicke in die richterliche Perspektive.
Besonders bereichernd war der offene Austausch: Zahlreiche Nachfragen und Diskussionsbeiträge unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer machten deutlich, wie relevant die besprochenen Fragestellungen für die betriebliche Praxis sind. Dabei entwickelte sich ein lebendiger Dialog, der Einblicke in die Arbeit auf beiden Seiten des Richtertisches ermöglichte – aus Sicht der Richterschaft ebenso wie aus Sicht der Arbeitgeber und ihrer arbeitsrechtlichen Beratung.
Wir bedanken uns herzlich bei Corinna Bösing für die fachkundigen Einblicke und die offene Diskussion sowie bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Fragen und Beiträge. Ein gelungener Nachmittag mit wertvollen Impulsen für die tägliche Personalarbeit!