Mitglied werden
aktiv vertreten - gezielt beraten
- vernetzt gestalten
Unser Ziel ist es, Unternehmen in allen arbeits- und personalrechtlichen Fragen zu beraten, ihre Interessen auf verschiedenen Ebenen zu bündeln und in der Öffentlichkeit – insbesondere vor der Politik – zu vertreten. Alle Dienstleistungen, von der Arbeitsrechtsberatung bis hin zur Interessenvertretung, sind von einem jährlichen Mitgliedsbeitrag fair und transparent abgedeckt – bis hin zu möglichen Kosten der Rechtsvertretung.
Leistungen
Profitieren auch Sie von unseren Leistungen
Als Mitgliedsunternehmen genießen Sie das Prinzip einer starken Gemeinschaft. Unser verbandliches Netzwerk erstreckt sich von der Kommunal- bis zur Bundesebene und bietet die Möglichkeit eines schnellen Informations- und Erfahrungsaustausches. Profitieren auch Sie von unseren Leistungen.
Sie wollen uns kennenlernen? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Ein Auszug aus den Leistungen, die unsere Mitglieder erhalten:
- Prozessvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
- Erarbeiten oder Überarbeiten von Unterlagen wie Arbeitsverträgen mit allen Nebenabreden, Betriebsvereinbarungen, Abmahnungen etc.
- Regelmäßige Weiterbildungen für Führungskräfte und Personalleiter
- Arbeitswirtschaftliche Beratung durch unsere Verbandsingenieure
- Kurzfristige Informationen und Handlungsempfehlungen zu gesetzlichen Neuerungen/Änderungen
- Nachwuchsförderung durch das Netzwerk für Ausbildung und Fachkräftesicherung
- Zugang zu unserem umfangreichen Online-Archiv über einen geschlossenen Mitgliederbereich
Ein Auszug aus den Leistungen, die unsere Mitglieder erhalten:
- Prozessvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
- Erarbeiten oder Überarbeiten von Unterlagen wie Arbeitsverträgen mit allen Nebenabreden, Betriebsvereinbarungen, Abmahnungen etc.
- Regelmäßige Weiterbildungen für Führungskräfte und Personalleiter
- Arbeitswirtschaftliche Beratung durch unsere Verbandsingenieure
- Kurzfristige Informationen und Handlungsempfehlungen zu gesetzlichen Neuerungen/ Änderungen
- Nachwuchsförderung durch das Netzwerk für Ausbildung und Fachkräftesicherung
- Zugang zu unserem umfangreichen Online-Archiv über einen geschlossenen Mitgliederbereich



Vorteile
Gute Gründe für Ihre Mitgliedschaft
Sie profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung, dem Know-How unserer Spezialisten und aktuellen Informationen zu relevanten Themen und Rechtsprechungen.
Aktive Interessenvertretung in der Region
Durch Ihre Mitgliedschaft im AGV sind Sie Teil in einem starken Verbund, der Ihre arbeitgeberseitigen Interessen bündelt und engagiert vertritt.
Umfassende Rechtsberatung und Prozessführung
Unsere Fachjuristen stehen Ihnen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Kalkulierbare Kosten
Sämtliche Dienstleistungen des AGV sind pauschal durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag gedeckt. Es fallen grundsätzlich keine weiteren Kosten für Sie an.
Zugang zu aktuellen Informationen
Sie sind in allen arbeitgeberrelevanten Themen durch unsere Rundschreiben, regelmäßigen Fachveranstaltungen und über unseren Online-Mitgliederbereich stets auf dem Laufenden.
Unternehmens- und branchenübergreifender Erfahrungsaustausch
Wir laden Sie herzlich ein, sich branchenübergreifend mit Vertretern anderer Unternehmen im Hochstift zu vernetzen, auszutauschen und von Best-Practices zu profitieren.
FAQ
Häufig gestellte Fragen rund um die Mitgliedschaft
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um die Themen Beitrag, Leistungsbeginn, Voraussetzungen etc.
Wer kann Mitglied des Arbeitgeberverbandes werden?
Grundsätzlich jedes Unternehmen im Hochstift, das Arbeitnehmer beschäftigt.
Wonach richtet sich die Höhe des Mitgliedsbeitrages?
Die Beiträge sind abhängig von der Entgeltsumme Ihres Unternehmens, die der Berufsgenossenschaft gemeldet wird. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle unsere Leistungen abgedeckt, unabhängig vom Umfang der Inanspruchnahme.
Ich werde vor dem Arbeitsgericht/Sozialgericht verklagt. Wie lange muss die Mitgliedschaft bestehen, um Unterstützung zu bekommen?
Eine Wartefrist gibt es nicht. Sobald die Verbandsmitgliedschaft besteht, vertreten wir Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten, ohne dass Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.
Ist mit der Mitgliedschaft auch der Zwang verbunden, bestimmte Tarifverträge anzuwenden?
Nein.
Hat die Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband die Gründung eines Betriebsrates zur Folge?
Nein. Die Mitgliedschaft in unserem Verband und die Existenz eines Betriebsrates in Ihrem Unternehmen sind vollkommen unabhängig voneinander.